• Der Prozess der Zahlungsunfähigkeit

    Das Wort Insolvenz ist ein Schreckgespenst für jeden Geschäftsmann, aber auch für jede Privatperson. Eigentlich bedeutet es, dass man nicht mehr zahlungsfähig ist.

    Der Prozess der Zahlungsunfähigkeit kann schleichend sein, aber auch ganz plötzlich auftreten, durch Krankheit, eigenes Fehlverhalten oder durch äußere Umstände. Das Problem ist, dass sich die Meisten erst gar nicht eingestehen wollen, dass sie auf eine Insolvenz zuschlittern.

    So lange wie möglich versuchen die Meisten noch sich über Wasser zu halten, zumindest die wichtigsten Rechnungen zu begleichen oder zumindest anzuzahlen. Aber irgendwann ist es dann nicht mehr aufzuhalten und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Das ist oft der Zeitpunkt, wo sich viele Leute erst bewusst werden, dass es so nicht mehr weiter geht ( kredite von Finanzen-online.net ). 

    Doch auch mit dem Gerichtsvollzieher vor der Tür bedeutet es noch lange nicht, dass man Insolvenz anmelden muss. Die Rechnungen, die beim Gerichtsvollzieher vorgelegt wurden, die kann man nach Absprache innerhalb von 6 Monatszahlungen abtragen, ohne dass man in die Insolvenz gehen muss. Erst wenn einem diese Ratenzahlungen nicht mehr gelingen, steht man vor der Insolvenz. 

    Wenn man jedoch schon vorher absehen kann, dass man aus dieser Misere nicht mehr herauskommt, kann es ratsam sein, die Insolvenz schon etwas früher zu beantragen. Es macht wenig Sinn, sein Geschäft oder auch sein Leben so weiter zu führen und doch zu wissen, dass man aus diesen Geldnöten alleine nicht mehr herausfindet. 

    Auch der Gerichtsvollzieher ist nur ein Menschen, und wenn Sie anständig mit ihm reden, so wird er Ihnen bestimmt mit einem gut gemeinten Rat zur Seite stehen.

     


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